AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für Abonnements der Augsburger Allgemeinen Zeitung und ihrer Heimatausgaben

1. Diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten nicht für kostenlose und unverbindliche Probelieferungen.

2. Lieferbeginn ist der im Auftrag genannte Termin, sofern die Bestellung rechtzeitig (mindestens 3 Tage vorher) bei der Presse-Druck- und Verlags-GmbH eingegangen ist. Bei Bestellungen ohne Terminangabe gilt schnellstmögliche Lieferaufnahme. Der Verlag ist berechtigt, bei Belieferung außerhalb des Verbreitungsgebietes der Zeitung und an mit Zustellern nur schwer erreichbaren Orten den Versand per Post vorzunehmen. Bei Umzügen ist der Presse-Druck- und Verlags-GmbH die neue Anschrift mitzuteilen.

3. Mit Bestätigung des Abonnements oder dessen Lieferung kommt der Abonnementvertrag zustande und werden Lieferung, Abnahme und Bezahlung für beide Vertragspartner rechtsverbindlich. Der Abonnementvertrag gilt, wenn nichts anderes vereinbart wurde, als auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Abbestellung ist schriftlich oder in Textform (E-Mail, Fax) an die Presse-Druck- und Verlags-GmbH zu richten. Eine Abbestellung vor Ablauf eines vereinbarten Lieferzeitraumes ist nicht möglich. Die Anschrift des Verlages lautet: Presse-Druck und Verlags-GmbH, 86133 Augsburg.

4. Das Abonnement läuft auch nach Ablauf einer vereinbarten Mindestlieferzeit weiter, wenn nicht termingerecht gekündigt wird. Bei ausdrücklich befristeten Abonnements endet der Vertrag mit dem vereinbarten Vertragsende, es sei denn, es ist bei Vertragsabschluss etwas anderes vereinbart.

5. Bei Urlaub bietet der Verlag einen Nachlieferungsservice an. Außerhalb des Verbreitungsgebietes erfolgt die Nachsendung gegen Gebühr per Post. Innerhalb des Verbreitungsgebietes der jeweiligen Heimatausgabe erfolgt die Nachsendung per Zusteller kostenlos. Bei einer etwaigen Lieferunterbrechung der gedruckten Ausgabe erteilt der Verlag ab dem sechsten Erscheinungstag auf Wunsch eine Gutschrift für die anteiligen Abonnementgebühren (gilt nicht für verpflichtete Abonnements). Nachsendungs- bzw. Unterbrechungsaufträge sind rechtzeitig (mindestens 3 Arbeitstage vorher) dem Verlag zu melden.

6. Die Abonnementgebühren sind generell im Voraus fällig. Sollte während der Vertragszeit eine Erhöhung des Bezugspreises eintreten, so ist der vom Zeitpunkt der Erhöhung an gültige Bezugspreis zu entrichten. Der vorausbezahlte Abopreis ist für den Zeitraum der Vorauszahlung garantiert und kann nicht erhöht werden. Bezugspreiserhöhungen werden vor ihrer Wirksamkeit in der Augsburger Allgemeinen und ihren Heimatzeitungen und im Internet auf der Seite www.augsburger-allgemeine.de bekanntgegeben. Einzelbenachrichtigungen sind nicht möglich.

7. Der ermäßigte Bezugspreis für Studierende kann nur nach Vorlage einer gültigen Immatrikulationsbescheinigung eingeräumt werden.

8. Kommt der Besteller mit der Zahlung des Abopreises in Verzug, ist der Verlag berechtigt, die Lieferung der Zeitung einzustellen und Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen und/oder vom Abonnementvertrag zurückzutreten.

9. Zustellmängel sind unverzüglich anzuzeigen. Für Nichtlieferungen, verspätete Lieferungen oder Sachschäden im Zuge der Auslieferung haftet die Presse-Druck- und Verlags-GmbH nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für im Ausland verspätet eintreffende oder ausbleibende Zeitungen kann kein Ersatz geleistet werden.

10. Mit der Angabe seiner Telefonnummer verbindet der Besteller sein Einverständnis im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung angerufen zu werden. Die für die Abonnementführung gespeicherten Daten werden nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.